Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 85 AO
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Urteil vom 12. Mai 2009
IX R 46/08
1. Halten nahe Angehörige zivilrechtliche
Formerfordernisse nicht ein, spricht dies im Rahmen der steuerrechtlichen
Beurteilung des Vertrages indiziell gegen den vertraglichen Bindungswillen
(Bestätigung der BFH-Urteile vom 7. Juni 2006 IX R 4/04,
BFHE 214, 173, BStBl II 2007, 294, und vom 22. Februar 2007
IX R 45/06, BFHE 217, 409).
2. Die Gesamtwürdigung mehrerer
Beweisanzeichen ist insgesamt fehlerhaft, wenn das FG aus einem Indiz, das es in
seine Gesamtbetrachtung einbezieht, den falschen Schluss zieht.
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Urteil vom 8. Oktober 2008
I R 63/07
Eine tatsächliche Verständigung im
Steuerfestsetzungsverfahren ist nicht schon deshalb unwirksam, weil sie zu einer
von einem Beteiligten nicht vorhergesehenen Besteuerungsfolge führt und
dadurch die vor der Verständigung offengelegten Beweggründe des
Beteiligten zum Abschluss der Verständigung (hier: die Erwartung der
steuerlichen Neutralität des Vereinbarten) entwertet werden.
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Urteil vom 19. August 2008
IX R 78/07
Nehmen Eheleute gemeinsam ein
gesamtschuldnerisches Darlehen zur Finanzierung eines vermieteten Gebäudes
auf, das einem von ihnen gehört, so werden die Zins- und Tilgungsleistungen
des Nichteigentümer-Ehegatten dem Eigentümer-Ehegatten mit der Folge
zugerechnet, dass ihm auch der Wert dieser Leistungen zufließt
(Weiterentwicklung des BFH-Urteils vom 2. Dezember 1999
IX R 45/95, BFHE 191, 24, BStBl II 2000, 310).
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Urteil vom 29. April 2008
VIII R 75/05
1. Dem Steuerpflichtigen steht kein Wahlrecht zu,
ob er die "normale" Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG
oder die Existenzgründerrücklage gemäß § 7g
Abs. 7 EStG in Anspruch nehmen will.
2. Die Bildung einer Ansparrücklage
gemäß § 7g Abs. 3 EStG ist auch bereits vor Vollendung
der Betriebseröffnung zulässig, wenn die Investitionsentscheidung
ausreichend konkretisiert ist. In Anschaffungsfällen setzt das die
verbindliche Bestellung der betroffenen wesentlichen Betriebsgrundlagen
voraus.
3. Die Korrektur eines unter dem Vorbehalt der
Nachprüfung erlassenen Steuerbescheides ist nach dem Grundsatz von Treu und
Glauben nur in seltenen Ausnahmefällen ausgeschlossen.
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Urteil vom 8. April 2008
VIII R 61/06
1. Auch gegen gesetzlich zur Verschwiegenheit
verpflichtete und zur Verweigerung von Auskünften berechtigte Personen, wie
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, kann eine Außenprüfung
angeordnet werden.
2. Die Rechtmäßigkeit der
Prüfungsanordnung wird nicht durch die spätere Form der
Durchführung der Außenprüfung beeinträchtigt.
3. Für eine vorbeugende Unterlassungsklage
gegen die Finanzbehörde, sich bereits vor Beginn der
Außenprüfung zu verpflichten, keine mandantenbezogenen Kopien oder
Kontrollmitteilungen anzufertigen, fehlt in aller Regel das erforderliche
besondere Rechtsschutzbedürfnis.
4. Die Finanzbehörde muss im Einzelfall im
Rahmen pflichtgemäßer Ermessensausübung über die
Anfertigung von Kontrollmitteilungen entscheiden und den Steuerpflichtigen
(Berufsträger) rechtzeitig von einer entsprechenden Absicht informieren.
Dem Steuerpflichtigen wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, sich mit
den gesetzlich eingeräumten Rechtsbehelfen im konkreten Fall gegen die
Umsetzung zur Wehr zu setzen.
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Urteil vom 13. Februar 2008
I R 63/06
1. Eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
gehört zum Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters einer
Personengesellschaft, wenn sie in erster Linie im geschäftlichen Interesse
der Personengesellschaft gehalten wird. Der hiernach maßgebliche
Veranlassungszusammenhang ist nach den gesamten Umständen des Einzelfalls
zu beurteilen.
2. Eine während einer Betriebsprüfung
getroffene "tatsächliche Verständigung" kann in zeitlicher Hinsicht
nur dann über den Prüfungszeitraum hinaus bindend sein, wenn sie von
allen Beteiligten in diesem Sinne verstanden worden ist oder werden
musste.
3. Eine Personengesellschaft, die
ausschließlich in Deutschland Betriebsstätten besitzt, vermittelt
ihrem in der Schweiz ansässigen Gesellschafter Betriebsstätten i.S.
des Art. 13 Abs. 2 DBA-Schweiz. Ein zum notwendigen
Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters zählendes Wirtschaftsgut
gehört jedenfalls dann zum Betriebsvermögen jener
Betriebsstätten, wenn der Gesellschafter nicht außerhalb Deutschlands
weitere Betriebsstätten im abkommensrechtlichen Sinne besitzt.
§ 85 AO 1977
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Beschluss vom 22. Dezember
2006 VII B 121/06
1.
Kontrollbesuche der Steuerfahndung in Räumlichkeiten, die an Prostituierte
zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit vermietet worden sind, sind
grundsätzlich --in angemessener und zumutbarer Häufigkeit-- zur
Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle i.S. des § 208
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO 1977 hinreichend veranlasst. Der
mögliche (Neben-)Effekt, die Prostituierten zu veranlassen, ihre
steuerlichen Pflichten zu erfüllen bzw. am "Düsseldorfer Verfahren"
teilzunehmen, ist mit dem Ermittlungsauftrag der Steuerfahndung nicht
unvereinbar.
2. Der
Vermieter kann sich gegenüber den Kontrollbesuchen nicht auf ein
Abwehrrecht als Inhaber des Hausrechts an den vermieteten Räumen bzw. an
den gemeinschaftlich zu nutzenden Bereichen berufen, da die Kontrollbesuche bei
den Mieterinnen selbst nicht als "Eingriffe und Beschränkungen" i.S. des
Art. 13 Abs. 7 GG zu qualifizieren
sind.
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Urteil vom 4. Oktober
2006 VIII R 53/04
1.
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 25. November
1997 VIII R 4/94, BFHE 184, 255, BStBl II 1998, 461) fest, dass im
Rahmen einer Außenprüfung ermittelte Tatsachen bei der Änderung
eines unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangenen Steuerbescheides nur
ausnahmsweise nicht verwertet werden dürfen, wenn ein sog. qualifiziertes
materiell-rechtliches Verwertungsverbot zum Zuge
kommt.
2.
Auskunftsbegehren dürfen auch an Dritte gerichtet werden, wenn der
Steuerpflichtige unbekannt ist und ein hinreichender Anlass aufgrund konkreter
Umstände oder allgemeiner, auch branchenspezifischer, Erfahrungen
besteht.
3. Liegen
die Voraussetzungen für ein qualifiziertes Verwertungsverbot vor, weil ein
weiteres Beweismittel nur unter Verletzung von Grundrechten oder in strafbarer
Weise von der Finanzbehörde erlangt worden ist, so kann dieses
Verwertungsverbot ausnahmsweise im Wege einer sog. Fernwirkung auch der
Verwertung dieses nur mittelbaren --isoliert betrachtet rechtmäßig
erhobenen-- weiteren Beweismittels
entgegenstehen.
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Urteil vom 7. Juli 2004
X R 24/03
Eine
tatsächliche Verständigung zwischen einem Steuerpflichtigen und der
für seine Besteuerung zuständigen Finanzbehörde, deren Gegenstand
die Übernahme von Steuerschulden Dritter ist, bindet die für die
Besteuerung der Begünstigten zuständigen Finanzbehörden nicht,
wenn diese am Zustandekommen der tatsächlichen Verständigung nicht
beteiligt waren.
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Urteil vom 31. März
2004 I R 71/03
1.
Die Ausbildung von Pferden zu Renn- und Turnierpferden ist dem Bereich der Land-
und Forstwirtschaft zuzurechnen, wenn der Betrieb seiner Größe nach
eine ausreichende Futtergrundlage bietet, die Pferde nicht nur ganz kurzfristig
dort verbleiben und nach erfolgter Ausbildung an Dritte veräußert
werden. Das gilt auch dann, wenn die Tiere nicht im Betrieb selbst aufgezogen,
sondern als angerittene Pferde erworben
werden.
2. Eine
"reine" Rechtsfrage kann nicht Gegenstand einer das FA bindenden
"tatsächlichen Verständigung" sein (Bestätigung der
Rechtsprechung).
3.
Ein von einem Sachbearbeiter unterzeichnetes Schreiben kann keine das FA
bindende Zusage beinhalten, wenn der Sachbearbeiter im Zeitpunkt der Absendung
des Schreibens nicht für die abschließende Beurteilung des
betreffenden Sachverhalts zuständig ist (Bestätigung der
Rechtsprechung).
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Urteil vom 28. Juni 2002 IX R
68/99
1.
Bei der Prüfung von Mietverträgen unter Angehörigen am
Maßstab des Fremdvergleichs kann für die Auslegung ursprünglich
unklarer Vereinbarungen die spätere tatsächliche Übung der
Parteien herangezogen
werden.
2. Weisen
ein mit Fremden geschlossener Mietvertrag und ein Mietvertrag mit
Angehörigen nach ihrem Inhalt oder in ihrer Durchführung gleichartige
Mängel auf, so verliert das zwischen fremden Dritten übliche
Vertragsgebaren für die Indizienwürdigung an Gewicht. Die Mängel
des Angehörigenvertrages deuten dann nicht ohne weiteres auf eine private
Veranlassung des Leistungsaustauschs hin.
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Urteil vom 23. Januar 2002 XI
R 10, 11/01
Eine
Verletzung der Belehrungspflicht gemäß § 393 Abs. 1
Satz 4 AO 1977 führt im Besteuerungsverfahren zu keinem
Verwertungsverbot.
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