Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 79 AO 1977
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Urteil vom 16. Mai 2002 III
R 27/01
Ob
der Anspruchsberechtigte durch längere Abwesenheit gehindert ist, den
Antrag auf Investitionszulage eigenhändig zu unterschreiben, und deshalb
die Unterzeichnung durch einen Bevollmächtigten zulässig ist, bestimmt
sich nach den Umständen zum Zeitpunkt des Ablaufs der
Antragsfrist.
§ 79 Abs. 1 Nr. 3 AO
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Urteil vom 30. Oktober 2008
III R 107/07
Anträge einer Personengesellschaft auf
Investitionszulage haben deren "besonders Beauftragte" zu unterschreiben. Als
"besonders Beauftragter" einer GmbH & Co. KG kommt neben der
Komplementär-GmbH --vertreten durch ihren Geschäftsführer als
gesetzlichen Vertreter-- auch ein Kommanditist in Betracht, dem die Wahrnehmung
der steuerlichen Vertretung der KG wirksam übertragen wurde.
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Beschluss vom 13. August 2008
XI R 19/08
Dem EuGH werden folgende Fragen zur
Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Ist der Begriff der "Unterschrift", der in dem
Muster lt. Anhang A der Richtlinie 79/1072/EWG zur Stellung eines Antrags
auf Vergütung der Umsatzsteuer gemäß Art. 3 Buchst. a
dieser Richtlinie verwendet wird, ein einheitlich auszulegender
gemeinschaftsrechtlicher Begriff?
2. Falls die Frage zu 1. bejaht wird:Ist der
Begriff der "Unterschrift" dahin zu verstehen, dass der Vergütungsantrag
zwingend von dem Steuerpflichtigen persönlich oder bei einer juristischen
Person von dem gesetzlichen Vertreter unterschrieben werden muss, oder
genügt die Unterschrift eines Bevollmächtigten (z.B. eines
steuerlichen Vertreters oder Arbeitnehmers des Steuerpflichtigen)?
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