Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 39 AO
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Urteil vom 28. Oktober 2008
IX R 96/07
1. Beim Tausch von Anteilen an
Kapitalgesellschaften sind Anteile, die der Tauschpartner im Gegenzug hingibt,
nach dem gemeinen Wert (§ 9 BewG) zu bemessen.
2. Eine Veräußerungsbeschränkung
ist bei der Bewertung zu berücksichtigen, wenn sie im Wirtschaftsgut selbst
gründet und für alle Verfügungsberechtigten gilt.
§ 39 AO 1977
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Urteil vom 28. Juni 2006
III R 19/05
Investitionszulage
für die Herstellung eines Gebäudes i.S. von § 2 Abs. 3
Satz 1 InvZulG 1999 setzt nicht voraus, dass der Hersteller
bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des
Gebäudes wird.
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Urteil vom 18. Mai 2006
III R 25/05
1.
Der durch Betriebsvermögensvergleich zu ermittelnde Gewinn aus der
Veräußerung eines Grundstücks ist mit Übergang des
zivilrechtlichen Eigentums auf den Käufer auch dann realisiert, wenn
Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr vertragsgemäß erst später
übergehen; der Veräußerer bleibt nach dem Eigentumserwerb des
Käufers regelmäßig nicht wirtschaftlicher
Eigentümer.
2.
Betreibt eine GmbH eine Gaststätte, so können die bei einer
Nachkalkulation festgestellten Fehlbeträge dem Gesellschafter der GmbH nur
dann als vGA zugerechnet werden, wenn festgestellt wird, dass dieser oder ihm
nahe stehende Personen das Geld erhalten haben.
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Urteil vom 18. Mai 2005
VIII R 34/01
1.
Der wirtschaftliche Inhaber von Kapitalgesellschaftsanteilen erzielt
originär sowohl Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1
EStG (Gewinnanteile und sonstige Bezüge) als auch diejenigen nach
§ 17 EStG (Gewinne oder Verluste aus der
Anteilsveräußerung).
2.
Die wirtschaftliche Inhaberschaft wird dem an einem Kapitalgesellschaftsanteil
Unterbeteiligten nur dann vermittelt, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen
Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens-
und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen
kann.
3. Auch kurze
Haltezeiten können dann die wirtschaftliche Zurechnung von Anteilsrechten
begründen, wenn dem Berechtigten (hier: Unterbeteiligten) der in der Zeit
seiner Inhaberschaft erwirtschaftete Erfolg (einschließlich eines
Substanzwertzuwachses) gebührt.
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Urteil vom 4. November
2004 III R 5/03
Die
aus Agenturgeschäften vereinnahmten Geldbeträge (hier Erlöse
eines Tankstellenpächters für Mineralölprodukte) sind auch bei
der Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nicht als Betriebseinnahmen, die
Weiterleitung dieser Beträge nicht als Betriebsausgabe zu erfassen.
Verwendet der Unternehmer diese in fremdem Eigentum stehenden Geldbeträge
zunächst für private Zwecke und nimmt sodann Darlehen auf, mit denen
er die Geldbeträge ersetzt, entnimmt er daher keine Betriebseinnahmen und
finanziert auch keine Betriebsausgaben.
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Urteil vom 7. März 2001
X R 82/95
Die
Herstellungskosten eines Anbaus/einer Erweiterung an eine dem Steuerpflichtigen
nicht gehörende Wohnung sind nicht nach § 10e Abs. 2 EStG
begünstigt.
§ 39 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 AO 1977
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Urteil vom 10. Juli 2001 VIII R
35/00
Der
erkennende Senat bleibt bei seiner ständigen Rechtsprechung, dass die den
Kapitalanlegern von der Ambros S.A. gutgeschriebenen und von den Anlegern wieder
angelegten (Schein-) Renditen für Zeiträume bis 30. September
1990 zu Kapitaleinkünften i.S. von § 20 Abs. 1 Nr. 4,
erste Alternative EStG führten (Fortführung der BFH-Urteile vom
22. Juli 1997 VIII R 57/95, BFHE 184, 21, BStBl II 1997, 755, und
VIII R 12/96, BFHE 184, 34, BStBl II 1997,
761).
§ 39 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AO
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Urteil vom 22. Juli 2008
IX R 74/06
Bestimmen die Parteien eines Aktienkaufvertrages
den im Jahr des Vertragabschlusses zunächst nur vorläufig festgelegten
Kaufpreis aufgrund eines erst im folgenden Jahr zu erstellenden Wertgutachtens
und machen sie die Besitzübertragung von der vollständigen Zahlung des
Kaufpreises abhängig, geht das wirtschaftliche Eigentum an den Anteilen
noch nicht mit Abschluss des Kaufvertrags auf den Erwerber über.
§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO
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Urteil vom 9. Oktober 2008 IX R 73/06
Veräußert ein Steuerpflichtiger
Gesellschaftsanteile gezielt im Hinblick auf eine bevorstehende gesetzliche
Herabsetzung der Wesentlichkeitsgrenze des § 17 Abs. 1 EStG und
tritt die Gesetzesänderung wie erwartet ein, so kann er sich --beim
Scheitern einer rechtzeitigen Anteilsübertragung-- nicht auf
Vertrauensschutz berufen.
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Urteil vom 19. Dezember 2007 VIII R
14/06
Auch eine schuldrechtliche Option auf den Erwerb
einer Beteiligung (Call-Option) kann eine Anwartschaft sein, deren
Veräußerung unter den sonstigen tatbestandlichen Voraussetzungen zu
einem steuerbaren Gewinn nach § 17 EStG führt, wenn und soweit
sie die wirtschaftliche Verwertung des bei der Kapitalgesellschaft eingetretenen
Zuwachses an Vermögenssubstanz ermöglicht.
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Urteil vom 12. Dezember 2007
X R 17/05
1. Zur Übertragung von Anteilen an einer
Vor-GmbH.
2. Errichtet ein Einzelunternehmer zum Zwecke der
späteren Begründung einer Betriebsaufspaltung durch Bargründung
eine GmbH und überträgt er vor Beginn der Betriebsaufspaltung sowie
vor Eintragung der GmbH in das Handelsregister das wirtschaftliche Eigentum an
einem Teil der Anteile an der Vor-GmbH zum Preis in Höhe des Nominalwerts
der abgetretenen Anteile an nahe Angehörige, so löst diese Abtretung
keine Gewinnrealisierung im Einzelunternehmen aus.
3. Durch die unentgeltliche bzw. teilentgeltliche
Übertragung von Wirtschaftsgütern (einschließlich des
Geschäftswerts) des bisherigen Einzelunternehmens auf die neue
Betriebsgesellschaft kann Gewinn realisiert werden.
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Urteil vom 4. Juli 2007
VIII R 68/05
1. Eine durch ein notariell beurkundetes
Verkaufsangebot erlangte Option auf den Erwerb von Aktien begründet
regelmäßig noch kein wirtschaftliches Eigentum des potentiellen
Erwerbers.
2. Bei rechtlich, wirtschaftlich und zeitlich
verbundenen Erwerben von Aktienpaketen einer AG durch denselben Erwerber zu
unterschiedlichen Entgelten muss der Kaufpreis
(= Veräußerungspreis i.S. von § 17 Abs. 2
Satz 1 EStG) für das einzelne Paket für steuerliche Zwecke
abweichend von der zivilrechtlichen Vereinbarung aufgeteilt werden, wenn sich
keine kaufmännisch nachvollziehbaren Gründe für die
unterschiedliche Preisgestaltung erkennen lassen.
§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977
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Urteil vom 11. Juli 2006
VIII R 32/04
1.
Der Tatbestand des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG wird auch dann
verwirklicht, wenn die wirtschaftliche Inhaberschaft an dem
Kapitalgesellschaftsanteil auf den Erwerber
übergeht.
2.
Letzteres ist im Falle des Verkaufs eines GmbH-Anteils jedenfalls dann
anzunehmen, wenn der Käufer des Anteils
a) aufgrund eines
(bürgerlich-rechtlichen) Rechtsgeschäfts eine rechtlich
geschützte, auf den Erwerb des Rechts gerichtete Position erworben hat, die
ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann,
und
b) die mit dem
Anteil verbundenen wesentlichen Rechte sowie
c) das Risiko einer
Wertminderung und die Chance einer Wertsteigerung auf ihn übergegangen
sind.
3. Bei der
Prüfung dieser Merkmale ist zu berücksichtigen, dass eine von der
zivilrechtlichen Inhaberstellung abweichende Zuordnung der Beteiligung auch dann
anzunehmen sein kann, wenn die vorstehend genannten Voraussetzungen nicht in
vollem Umfang erfüllt sind (sog.
Gesamtbildbetrachtung).
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Urteil vom 14. März 2006
VIII R 49/04
Verzichtet
ein GmbH-Gesellschafter zugunsten eines Mitgesellschafters unentgeltlich auf die
Teilnahme an einer Kapitalerhöhung mit der Folge, dass seine bisher
wesentliche Beteiligung zu einer unwesentlichen wird, beginnt der Lauf der
Fünf-Jahres-Frist des § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG erst mit
der Eintragung der Kapitalerhöhung im
Handelsregister.
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Urteil vom 24. Februar
2005 IV R 23/03
1.
Ein Grundstück, das die Gesellschafter einer Personengesellschaft an einen
Dritten vermieten, damit dieser es der Gesellschaft im Rahmen eines
Pachtvertrages zur Nutzung überlässt, kann auch dann
Sonderbetriebsvermögen II darstellen, wenn der Mietvertrag langfristig, der
Pachtvertrag jedoch (nur) auf unbestimmte Dauer abgeschlossen
ist.
2. Das beim
BVerfG unter dem Aktenzeichen 1 BvL 2/04 anhängige
Normenkontrollverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der
Gewerbeertragsteuer (Vorlagebeschluss des Niedersächsischen FG vom
21. April 2004 4 K 317/91, EFG 2004, 1065) hat nicht zur Folge,
dass alle finanzgerichtlichen Verfahren zur Gewerbesteuer gemäß
§ 74 FGO auszusetzen sind.
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Urteil vom 29. September
2004 II R 14/02
Der
Erwerb aller Anteile an einer Kapitalanlagegesellschaft i.S. von § 1
Abs. 1 KAGG unterliegt nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG der
Grunderwerbsteuer. Von diesem Erwerb erfasst werden auch die von der
Kapitalanlagegesellschaft im Sondervermögen nach § 6 Abs. 1
KAGG gehaltenen Grundstücke.
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Urteil vom 24. Juni 2004
III R 50/01
1.
Ein auf die Lebenszeit des Nießbrauchers bestellter Nießbrauch an
einem im Eigentum eines Dritten stehenden bebauten Grundstück führt
regelmäßig nicht zu wirtschaftlichem Eigentum des Nießbrauchers
an Grundstück und
Gebäude.
2.
Beteiligt sich der Nießbraucher an den Anschaffungskosten des
Grundstücks und den Herstellungskosten des Gebäudes, kann er
wirtschaftlicher Eigentümer nur in Höhe seiner Beteiligung an den auf
das Gebäude entfallenden Gesamtaufwendungen sein. Bei mehreren
Anspruchsberechtigten kann der Nießbraucher daher den
Fördergrundbetrag der Eigenheimzulage nur entsprechend seinem
wirtschaftlichen Miteigentumsanteil in Anspruch
nehmen.
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Urteil vom 19. Mai 2004
III R 29/03
1.
Auch wenn der Miteigentümer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses mit
Einverständnis der übrigen Miteigentümer eine Wohnung allein
bewohnt, steht ihm der Fördergrundbetrag nur entsprechend seinem
Miteigentumsanteil
zu.
2. Die Anweisung
in Rz. 66 des BMF-Schreibens vom 10. Februar 1998 (BStBl I 1998, 190),
nach welcher der Miteigentümer eines Zwei- oder Mehrfamilienhauses, der
eine Wohnung allein zu eigenen Wohnzwecken nutzt, den Fördergrundbetrag in
Anspruch nehmen kann, soweit der Wert der zu eigenen Wohnzwecken genutzten
Wohnung einschließlich des dazugehörenden Grund und Bodens den Wert
des Miteigentumsanteils nicht übersteigt, widerspricht § 9
Abs. 2 Satz 3
EigZulG.
3. Die
Gewährung der Eigenheimzulage im Wege einer Billigkeitsregelung in
gesetzlich nicht vorgesehenen Fällen ist der Verwaltung durch
§ 15 Abs. 1 Satz 2 EigZulG
verwehrt.
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Urteil vom 17. Februar 2004
VIII R 26/01
Schließen
einander nicht nahe stehende Personen einen formunwirksamen Kaufvertrag
über den Geschäftsanteil an einer GmbH, geht das wirtschaftliche
Eigentum über, wenn dem Erwerber das Gewinnbezugsrecht und das Stimmrecht
eingeräumt werden oder der zivilrechtliche Gesellschafter verpflichtet ist,
bei der Ausübung des Stimmrechts die Interessen des Erwerbers wahrzunehmen,
vorausgesetzt, die getroffenen Vereinbarungen und die formwirksame Abtretung
werden in der Folgezeit tatsächlich
vollzogen.
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Urteil vom 17. Februar
2004 VIII R 28/02
Ist
aufgrund wirksamer schuldrechtlicher Vereinbarungen zwischen einander nicht nahe
stehenden Personen das wirtschaftliche Eigentum an den Geschäftsanteilen
einer GmbH übergegangen und werden die schuldrechtlichen Vereinbarungen
nachträglich unwirksam, dann bleibt der Erwerber wirtschaftlicher
Eigentümer, wenn die Beteiligten die wirtschaftlichen Folgen des
Rechtsgeschäfts nicht rückgängig
machen.
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Urteil vom 20. November
2003 III R 4/02
1.
Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes können als
Betriebsvorrichtungen und damit als bewegliche Wirtschaftsgüter nur
investitionszulagenbegünstigt sein, wenn sie aufgrund wirtschaftlichen
Eigentums dem Anlagevermögen des Investors zuzurechnen
sind.
2.
Wirtschaftliches Eigentum an Einbauten in fremde Gebäude auf eigene Kosten
setzt die Befugnis zur ausschließlichen Nutzung und einen Anspruch auf
Wertersatz im Falle der Nutzungsbeendigung voraus. Wer im Zusammenhang mit der
Errichtung einer Heizstation Heizkörper, Steigleitungen und Anbindungen an
eine Heizstation in ein fremdes Gebäude einbaut, ist in der Regel schon
mangels ausschließlicher Nutzungsbefugnis nicht deren wirtschaftlicher
Eigentümer (Fortführung der Senatsurteile vom 6. August 1998
III R 28/97, BFHE 187, 124, BStBl II 2000, 144; vom 30. März
2000 III R 58/97, BFHE 192, 176, BStBl II 2000,
449).
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Urteil vom 14. Mai 2002 VIII R
30/98
Eine
Mitunternehmerin, die auf einem Grundstück, das im hälftigen
Miteigentum ihres Ehemannes steht, auf eigene Rechnung und Gefahr mit
Einverständnis ihres Ehemannes für ihre betrieblichen Zwecke ein
Gebäude errichtet, ist wirtschaftliche Eigentümerin der im
zivilrechtlichen Eigentum des Ehemannes stehenden Gebäudehälfte, wenn
ihr bei Beendigung der Nutzung ihrem Ehemann gegenüber ein Anspruch auf
Entschädigung gemäß §§ 951, 812 BGB zusteht
(Änderung der Rechtsprechung in den Urteilen vom 31. Oktober 1978
VIII R 182/75, BFHE 127, 163, BStBl II 1979, 399, und vom
11. Dezember 1987 III R 188/81, BFHE 152, 125, BStBl II 1988,
493).
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Urteil vom 6. November 2001 VI
R 62/96
1.
Der Arbeitgeber überlässt dem Arbeitnehmer ein Kfz auch dann
unentgeltlich zur privaten Nutzung i.S. von Nr. 7.4 des BMF-Schreibens vom
8. November 1982 (BStBl I 1982, 814) bzw. Abschn. 31 Abs. 7
Satz 3 Nr. 4 LStR 1990, wenn der Arbeitnehmer das Kfz auf Veranlassung
des Arbeitgebers least, dieser sämtliche Kosten des Kfz trägt und im
Innenverhältnis zum Arbeitnehmer allein über die Nutzung des Kfz
bestimmt.
2. Auch
bei Campingfahrzeugen kann es sich um PKW bzw. Kraftwagen i.S. der Nr. 7.4
des BMF-Schreibens in BStBl I 1982, 814 bzw. Abschn. 31 Abs. 7 LStR
1990 handeln.
3.
Kann der Arbeitnehmer das ihm überlassene Kfz auch für Fahrten
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen, ist ein zusätzlicher
geldwerter Vorteil zu erfassen.
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Urteil vom 18. Juli 2001 X R
15/01
Errichten
die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gemeinsam ein
Einfamilienhaus auf einem Grundstück, das zivilrechtlich im Eigentum nur
eines Partners steht, kann auch der andere als wirtschaftlicher
Miteigentümer zur Inanspruchnahme der Wohneigentumsförderung nach
§ 10e EStG berechtigt sein, wenn ihm für den Fall des Scheiterns
der Lebensgemeinschaft nach zivilrechtlichen Grundsätzen ein
Ausgleichsanspruch gegen den zivilrechtlichen Eigentümer in Höhe des
hälftigen Verkehrswertes des Gebäudes
zusteht.
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Urteil vom 18. Juli 2001
X R 23/99
Wer
auf fremdem Grund für eigene Rechnung ein eigengenutztes Einfamilienhaus
errichtet, kann als wirtschaftlicher Eigentümer zur Inanspruchnahme der
Wohneigentumsförderung nach § 10e EStG berechtigt sein, wenn ihm
für den Fall der Nutzungsbeendigung ein Anspruch auf Ersatz des
Verkehrswertes des Gebäudes zusteht. Ein solcher Anspruch kann sich aus
einer vertraglichen Vereinbarung oder aus dem Gesetz, insbesondere aus
Bereicherungsrecht, ergeben.
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Urteil vom 18. Juli 2001
X R 39/97
1.
Steht Ehegatten für ein gemeinsames Einfamilienhaus die Grundförderung
nach § 10e Abs. 1 EStG zu und entfallen während des
Abzugszeitraums die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG, kann
der Ehegatte, der den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten hinzuerwirbt,
erst ab dem Jahr des Eigentumserwerbs die auf den hinzuerworbenen
Miteigentumsanteil entfallende Grundförderung
beanspruchen.
2.
Soll im Rahmen der Scheidungsvereinbarung ein Miteigentumsanteil auf den anderen
Ehegatten übertragen werden, erlangt der erwerbende Ehegatte
regelmäßig erst dann zur Inanspruchnahme der Grundförderung
berechtigendes wirtschaftliches Eigentum an dem Anteil, wenn der auf
Übertragung des Eigentums gerichtete notarielle Vertrag abgeschlossen ist
und ihm darin (Eigen-)Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten übertragen
worden sind.
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Urteil vom 14. Februar 2001
X R 82/97
Das
Mitglied einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft, das eine
Genossenschaftswohnung auf Grund eines Dauernutzungsvertrags bewohnt, ist kein
wirtschaftlicher Eigentümer dieser
Wohnung.
§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Sätze 1 und 2 AO
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Urteil vom 29. April 2008
VIII R 98/04
Nutzt ein Ehegatte einen Kellerraum des im
Miteigentum der Eheleute stehenden Einfamilienhauses als Lagerraum für
seine Arztpraxis, so erhöhen die anteilig auf diesen Raum entfallenden
stillen Reserven bei Veräußerung der Praxis nur zur Hälfte den
Veräußerungsgewinn, und zwar auch dann, wenn der nutzende Ehegatte
alle Kosten für diesen Raum als Betriebsausgaben abgezogen hatte.
§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1977
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Urteil vom 16. Mai 2002 IV R
19/00
1.
Der nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 EStG notwendige Zusammenhang einer Jagd mit dem
Betrieb einer Landwirtschaft oder einer Forstwirtschaft ist auch dann zu
bejahen, wenn die Jagd aufgrund eines Jagdpachtvertrages auf Flächen
ausgeübt wird, die der Land- und Forstwirt als wirtschaftlicher
Eigentümer in einem Umfang nutzt, der den Eigentumsflächen entspricht,
die geeignet wären, einen Eigenjagdbezirk gemäß § 7 BJagdG
zu
begründen.
2.
Einkünfte aus einer (vom wirtschaftlichen Eigentümer wie vom Inhaber
eines Eigenjagdbezirks) zusätzlich zu den eigenen oder "wirtschaftlich
eigenen" Flächen hinzugepachteten Jagd stehen nur dann in ausreichendem
Zusammenhang mit dem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, wenn die
Zupachtung aus zwingenden öffentlich-rechtlichen Gründen erfolgt oder
zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des land- oder
forstwirtschaftlichen Betriebs erforderlich ist oder wenn die zugepachteten
Jagdflächen überwiegend eigenbetrieblich genutzt werden (Anschluss an
Senatsurteil vom 11. Juli 1996 IV R 71/95, BFH/NV 1997,
103).
§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO i.d.F. des StÄndG 2001
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Beschluss vom 20. November 2007
I R 85/05
Die Entscheidung ist nachträglich zur
Veröffentlichung bestimmt worden.
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung zum
sog. Dividendenstripping fest (Bestätigung des Senatsurteils vom
15. Dezember 1999 I R 29/97, BFHE 190, 446, BStBl II 2000,
527).
§ 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO 1977
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Beschluss vom 20. Januar 2004
IV B 203/03
Es
ist ernstlich zweifelhaft, ob einem Steuerpflichtigen, der ohne
Gewinnerzielungsabsicht Wohnungen erwirbt und veräußert, um ein
anderes Objekt weiterhin ohne Zahlung einer Zweckentfremdungsabgabe als
Büroraum vermieten zu können, der Abzug eines Verlustes aus der
Veräußerung der Wohnungen als Werbungskosten bei den Einkünften
aus der Vermietung des zweckentfremdeten Objekts versagt werden
kann.
§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO
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Urteil vom 9. Oktober 2008
IX R 72/07
Die Einkünfte einer
vermögensverwaltenden Gesellschaft aus der Vermietung von Räumen an
eine freiberuflich tätige Anwaltsgemeinschaft sind auch dann auf der Ebene
der Gesellschaft einheitlich und gesondert festzustellen, wenn ein
Gesellschafter zugleich an der Anwaltsgemeinschaft beteiligt ist und sein
Grundstücksanteil als Sonderbetriebsvermögen im Rahmen der
selbständigen Tätigkeit zu erfassen ist.
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Urteil vom 5. Juni 2008
IV R 81/06
Die Veräußerung von
Mitunternehmeranteilen an mehr als drei am Grundstücksmarkt tätigen
Gesellschaften bürgerlichen Rechts ist auch dann der Veräußerung
der zu den jeweiligen Gesamthandsvermögen gehörenden Grundstücke
gleichzustellen, wenn es sich bei den Gesellschaften um gewerblich geprägte
Personengesellschaften i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG
handelt. Die Gewinne aus den Anteilsveräußerungen sind daher --bei
Vorliegen der übrigen Voraussetzungen-- als laufende Gewinne aus
gewerblichem Grundstückshandel im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung
(Gewinnfeststellung) und der Gewerbesteuerveranlagung des Gesellschafters (der
Obergesellschaft) zu erfassen.
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Urteil vom 2. April 2008
IX R 18/06
1. Bringen die Miteigentümer mehrerer
Grundstücke ihre Miteigentumsanteile in eine Personengesellschaft mit
Vermietungseinkünften ein, sind keine Anschaffungsvorgänge gegeben,
soweit die den Gesellschaftern nach der Übertragung ihrer
Miteigentumsanteile nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zuzurechnenden
Anteile an den Grundstücken ihre bisherigen Miteigentumsanteile nicht
übersteigen.
2. Anschaffungsvorgänge liegen nur insoweit
vor, als sich die Anteile der Gesellschafter an den jeweiligen Grundstücken
gegenüber den bisherigen Beteiligungsquoten erhöht haben
(Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 6. Oktober 2004 IX R 68/01,
BFHE 207, 24, BStBl II 2005, 324).
§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977
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Urteil vom 2. Dezember
2004 III R 77/03
Vermietet
eine Eigentümergemeinschaft, an der der Besitzeinzelunternehmer beteiligt
ist, ein Grundstück an die Betriebs-GmbH, ist die anteilige Zuordnung des
Grundstücks zum Betriebsvermögen des Besitzeinzelunternehmens davon
abhängig, ob die Vermietung an die Betriebs-GmbH durch die betrieblichen
Interessen des Besitzunternehmens veranlasst ist oder die Erzielung
möglichst hoher Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bezweckt. Ob
die Überlassung des Grundstücks dem betrieblichen oder privaten
Bereich zuzuordnen ist, ist unter Heranziehung aller Umstände des einzelnen
Falles zu beurteilen.
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Urteil vom 6. Oktober
2004 IX R 68/01
1.
Bringen Bruchteilseigentümer Grundstücke zu unveränderten
Anteilen in eine personenidentische Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit
Vermietungseinkünften ein, liegt steuerrechtlich kein Anschaffungsvorgang
vor, weil die Gesellschafter gemäß § 39 Abs. 2
Nr. 2 AO 1977 weiterhin im bisherigen Umfang als Bruchteilseigentümer
der Grundstücke anzusehen
sind.
2.
Schuldzinsen sind als Werbungskosten abziehbar, wenn sie für ein Darlehen
gezahlt worden sind, das tatsächlich zum Erzielen von Einkünften
verwendet worden ist.
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Urteil vom 27. Juli 2004
IX R 20/03
Wird
bei Gründung eines geschlossenen Immobilienfonds in der Rechtsform einer
Kommanditgesellschaft vereinbart, die Einkünfte für die ersten beiden
Geschäftsjahre bis zur Schließung des Fonds auf sämtliche in
diesem Zeitraum eintretenden Kommanditisten in der gleichen Weise zu verteilen
(gleiche Verlustquote für alle Gesellschafter), so können die erst im
zweiten Geschäftsjahr der KG beigetretenen Kommanditisten für dieses
Jahr einen gegenüber den bisherigen Gesellschaftern und im Verhältnis
zu ihrem Gesellschaftsanteil höheren Anteil an den negativen
Einkünften der KG beanspruchen; dies gilt auch, soweit diese auf der
Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach dem FördG beruhen (gegen
BMF-Schreiben vom 24. Dezember 1996, BStBl I 1996, 1516,
Tz. 6).
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Urteil vom 15. Juli 2004
III R 19/03
1.
Ein nach dem EigZulG begünstigtes Objekt, das sich im
Gesamthandsvermögen einer Erbengemeinschaft befindet, ist für die
Förderung nach dem EigZulG den Miterben anteilig entsprechend ihrem
jeweiligen Erbanteil zuzurechnen, so dass sie die Eigenheimzulage nach den
für Miteigentümer geltenden Regeln beanspruchen
können.
2. Der
hinterbliebene Ehegatte, der vom verstorbenen Ehegatten einen Miteigentumsanteil
an der eigengenutzten Wohnung unentgeltlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge
hinzu erwirbt, kann den darauf entfallenden Fördergrundbetrag nur dann nach
§ 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG "weiter in der bisherigen
Höhe in Anspruch nehmen", wenn der Anspruch auf Eigenheimzulage in der
Person des Erblassers bereits entstanden war. Als Ausnahmeregelung ist
§ 6 Abs. 2 Satz 3 EigZulG nicht über seinen Wortlaut
hinaus anwendbar.
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Urteil vom 18. Mai 2004
IX R 83/00
1.
Eine als Vermieterin auftretende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist im
Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung ihrer Einkünfte
aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich beteiligtenfähig und
klagebefugt (Änderung der
Rechtsprechung).
2.
Der Mietvertrag zwischen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und einem
Gesellschafter ist steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn und soweit diesem
das Grundstück nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO 1977 anteilig
zuzurechnen ist.
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Urteil vom 20. Februar 2003
III R 34/01
1.
Eine Personengesellschaft kann ihren Gewerbebetrieb an einen ihrer
Gesellschafter
veräußern.
2.
Setzen sich die Gesellschafter zweier personenidentischer Gesellschaften, die
jeweils einen Betrieb unterhalten, dergestalt auseinander, dass jeder der
Gesellschafter einen Betrieb als Einzelunternehmen fortführt, liegt keine
Realteilung vor.
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Beschluss vom 22. Februar 2001 II
B 39/00
Ist
der Einheitswert eines Grundstücks in Gesamthandseigentum nur noch für
die Grundsteuer von Bedeutung, hat gemäß § 39 Abs. 2
Nr. 2 AO 1977 seine Aufteilung auf die Gesamthänder zu unterbleiben.
Die Aufteilung ist für Grundsteuerzwecke nicht erforderlich, weil das GrStG
in § 10 Abs. 1 und 3 für beide denkbaren Möglichkeiten
der Zurechnung (Gesamthandsgemeinschaft oder Gesamthänder) eine Regelung
über den Steuerschuldner enthält.
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