Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 362 AO 1977
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Urteil vom 8. Juni 2000 IV R
37/99
1.
Bei der Auslegung des Schreibens, mit dem der Steuerpflichtige einen Einspruch
zurücknimmt, sind auch Umstände in Betracht zu ziehen, die sich nicht
aus dem Rücknahmeschreiben selbst ergeben, die jedoch dem FA bekannt
sind.
2. Eine selbst
originär gewerblich tätige Personengesellschaft kann eine nur eigenes
Vermögen verwaltende GbR, an der sie beteiligt ist, gewerblich prägen;
dies gilt auch für Feststellungszeiträume vor
1986.
§ 362 Abs. 1 AO 1977
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Urteil vom 20. Dezember 2006
X R 38/05
1.
Der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen ist auch für
Veranlagungszeiträume nach Beendigung des
Beschäftigungsverhältnisses zu kürzen, wenn in wirtschaftlichem
Zusammenhang mit der früheren Beschäftigung stehender Arbeitslohn
nachträglich an den Steuerpflichtigen ausgezahlt wird und der
Steuerpflichtige durch arbeitgeberfinanzierte Zukunftssicherungsleistungen oder
Altersversorgungsansprüche begünstigt worden
war.
2. Der
Einspruchsführer kann eine bereits abgegebene, der Finanzbehörde aber
noch nicht zugegangene Erklärung über die Rücknahme des
Einspruchs durch Abgabe einer gegenläufigen Erklärung widerrufen, wenn
der Widerruf der Behörde spätestens zeitgleich mit der
Rücknahmeerklärung
zugeht.
3. Der
Finanzbehörde gehen die an ihre Postfachanschrift übersandten
Schriftstücke zu, sobald sie von dem abholenden Bediensteten aus dem
Postfach entnommen werden.
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