Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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§ 222 AO 1977
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Urteil vom 8. Juli 2004
VII R 55/03
Wird
eine gegen das FA gerichtete Forderung abgetreten und besteht für das FA im
Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Abtretung eine Aufrechnungslage
gegenüber dem bisherigen Gläubiger, die das FA nach § 226
Abs. 1 AO 1977 i.V.m. § 406 BGB berechtigt, die Aufrechnung
mit ihrer Gegenforderung auch gegenüber dem neuen Gläubiger der
Hauptforderung zu erklären, so werden diese eingetretenen Rechtswirkungen
des § 406 BGB durch eine nachträglich vom FA gewährte
Stundung der Gegenforderung, die auf den Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der
Abtretung zurückwirkt, nicht beseitigt.
§ 222 Satz 1, Satz 3 AO 1977
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