Der Verein Hamara Bandhan e.V.
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Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 157 AO
§ 157 AO 1977
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Urteil vom 17. Januar
2006 VIII R 96/04
1.
Der vortragsfähige Gewerbeverlust i.S. von § 10a GewStG ist bei
Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft mitunternehmerbezogen zu
ermitteln. Hierfür sind die Gewerbeerträge des Anrechnungsjahres und
die Fehlbeträge des Verlustentstehungsjahres nach dem
Gewinnverteilungsschlüssel und unter Berücksichtigung von
Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben den Mitunternehmern
zuzuordnen.
2. Das
Merkmal der Unternehmeridentität erfordert nicht auch
Beteiligungsidentität.
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Urteil vom 24. August 2005 II R 16/02
1. Ein ausdrücklich so bezeichneter "Erbschaftsteuerbescheid" für einen Erwerb von Todes wegen schließt nach seinem objektiven Erklärungsinhalt eine zusammenfassende Steuerfestsetzung für weitere Erwerbe (Vorschenkungen) aus.
2. Der "Erbschaftsteuerbescheid" ist wegen Verstoßes gegen § 14 Abs. 1 ErbStG rechtswidrig, soweit seine Steuerfestsetzung auf einer Zusammenrechnung des Werts des Erwerbs von Todes wegen mit dem Wert der Vorschenkungen beruht, ohne einen Steuerabzug für die früheren Erwerbe (Vorschenkungen) vorzunehmen.
§ 157 Abs. 1 AO 1977
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Urteil vom 17. November 2005
III R 8/03
1.
Ein für die Erben des verstorbenen Steuerschuldners bestimmter
Steuerbescheid, der an die Gesamtrechtsnachfolger, Erbengemeinschaft X,
adressiert ist, ist nicht wegen ungenauer Bezeichnung der Inhaltsadressaten
unwirksam, wenn in den Erläuterungen des Bescheids auf einen
Betriebsprüfungsbericht verwiesen wird, in dem die Beteiligten der
Erbengemeinschaft namentlich aufgeführt
sind.
2. Wird bei
einer Betriebsaufspaltung zwischen einer Betriebs-GmbH und einem
Besitzeinzelunternehmer das Kapital der Betriebs-GmbH erhöht und
übernimmt ein Dritter eine Stammeinlage zum Nennwert, liegt eine Entnahme
des Besitzunternehmers in Höhe der Differenz zwischen dem höheren Wert
des übernommenen Anteils und der geleisteten Einlage
vor.
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Urteil vom 23. Februar
2005 VII R 32/04
1.
Bei mündlich bekannt gegebenen Verwaltungsakten beginnt die einmonatige
Einspruchsfrist auch ohne Rechtsbehelfsbelehrung zu
laufen.
2. Im
grenzüberschreitenden Reiseverkehr ist die mündliche Mitteilung des
Abgabenbetrags eine i.S. des Art. 221 Abs. 1 ZK geeignete
Mitteilungsform.
3.
§ 29a ZollV findet in § 28 Abs. 1 ZollVG eine
ausreichende Ermächtigungsgrundlage.
§ 157 Abs. 1 Satz 2 AO
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Urteil vom 16. Januar 2008
II R 30/06
1. Private Steuererstattungsansprüche des
Erblassers unterfallen mit dem beim Eintritt des Erbfalls materiell-rechtlich
zutreffenden Wert der Erbschaftsteuer, ohne dass es auf deren Durchsetzbarkeit
zu diesem Zeitpunkt ankommt. Werden die Ansprüche erst später
fällig, entsteht die Erbschaftsteuer insoweit erst mit Eintritt der
Fälligkeit.
2. Erwirbt der Erbe mit dem Nachlass einen
aufschiebend bedingten, betagten oder befristeten Anspruch, verschiebt
§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Halbsatz 2 ErbStG nicht
den Erwerbszeitpunkt, sondern lediglich den Zeitpunkt der
Steuerentstehung.
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Urteil vom 13. Dezember 2007
II R 28/07
1. Ein unaufgegliederter
Grunderwerbsteuerbescheid über den Erwerb mehrerer Grundstücke
aufgrund eines Gesamtausgebots in einem Zwangsversteigerungsverfahren ist
hinreichend bestimmt, wenn die Grunderwerbsteuer für jedes Grundstück
anhand des Bescheids und ggf. weiterer dem Steuerpflichtigen bekannter
Unterlagen zweifelsfrei ermittelt werden kann.
2. Der gemäß § 74a
Abs. 5 ZVG festgesetzte Grundstückswert ist für die Berechnung
des neben dem Meistgebot als weitere Gegenleistung anzusetzenden
Forderungsverlusts gemäß § 114a ZVG nicht bindend, wenn der
Erwerber mangels Rechtsschutzinteresses im Zwangsversteigerungsverfahren keinen
Antrag auf Änderung dieser Festsetzung stellen konnte.
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Urteil vom 22. August 2007 II R 44/05
Ein Erstbescheid, der in der unzutreffenden
Annahme der Nichtigkeit eines vorangegangenen nach § 165 AO
vorläufigen Bescheides ergeht, kann gemäß § 128 AO
auch noch im Revisionsverfahren in einen Änderungsbescheid i.S. des
§ 165 Abs. 2 AO umgedeutet werden, sofern die das Revisionsgericht
bindenden tatsächlichen Feststellungen (§ 118 Abs. 2 FGO)
ausreichen, den Beteiligten hierzu rechtliches Gehör gewährt worden
ist und sie in ihrer Rechtsverteidigung hierdurch nicht beeinträchtigt
sind.
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Urteil vom 15. März 2007
II R 5/04
1.
Ein mehrere freigebige Zuwendungen zusammenfassender Schenkungsteuerbescheid,
der die einzelnen der Besteuerung unterworfenen Lebenssachverhalte nicht konkret
bezeichnet, ist mangels hinreichender inhaltlicher Bestimmtheit
nichtig.
2.
Außerordentliche (d.h. nicht satzungsmäßig oder allen
Vereinsmitgliedern durch entsprechenden Beschluss auferlegte) Leistungen des
Förderers eines Vereins an einen Sportverein unterliegen als freigebige
Zuwendungen der Schenkungsteuer, soweit ihnen keine Gegenleistung des Vereins
gegenübersteht. Das Recht des Zuwendenden, auf die Zusammensetzung einer
Vereinsmannschaft Einfluss nehmen zu können, ist keine Gegenleistung des
Vereins im schenkungsteuerrechtlichen Sinne.
§ 157 Abs. 1 Satz 2 AO 1977
§ 157 Abs. 2 AO 1977
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Urteil vom 26. Februar 2002 IX
R 20/98
1.
Provisionsnachlässe, die der Eigenkapitalvermittler Fonds-Gesellschaftern
gewährt und die keine besonderen, über die Beteiligung am
geschlossenen Fonds hinausgehenden Leistungen der Gesellschafter abgelten,
mindern die Anschaffungskosten der Immobilie i.S. des § 255
Abs. 1 Satz 3 HGB, und zwar auch dann, wenn der Eigenkapitalvermittler
auf das von den Gesellschaftern zu erbringende Eigenkapital direkt an den Fonds
leistet.
2. Für
die steuerrechtliche Qualifizierung der Rückflüsse kommt es nicht
darauf an, ob das FA die betreffenden Provisionen als Anschaffungskosten
behandelt oder als Werbungskosten abgezogen hat.
§ 157 Abs. 2 1. Halbsatz AO 1977
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Urteil vom 13. Dezember 2006
VIII R 31/05
Bezieht
ein nicht beherrschender Gesellschafter, der aber zugleich leitender
Angestellter der GmbH ist, neben einem hohen Festgehalt, Sonderzahlungen und
einer Gewinntantieme zusätzlich Zuschläge für Sonntags-,
Feiertags-, Mehr- und Nachtarbeit, so können diese in Anlehnung an die
ständige Rechtsprechung des BFH zur Qualifizierung derartiger
Zuschläge an Gesellschafter-Geschäftsführer aufgrund einer
Gesamtwürdigung als vGA bei seinen Einkünften aus Kapitalvermögen
und nicht als steuerfreie Einnahmen bei den Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit zu erfassen sein.
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