Der Verein Hamara Bandhan e.V.
braucht Ihre Unterstützung.
Bei Streit in der Ehe und der Familie hilft Familienmediation.
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§ 14 AO
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Urteil vom 11. Februar 2009 I R 73/08
Überschüsse eines gemeinnützigen
Vereins aus der Veranstaltung eines Pfennigbasars, auf dem von den Mitgliedern
gesammelte gebrauchte Gegenstände verkauft werden, können nicht nach
§ 64 Abs. 5 AO geschätzt werden.
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Urteil vom 29. Januar 2009
V R 46/06
§ 68 Nr. 2 Buchst. b AO
umfasst nach seinem Sinn und Zweck nur Einrichtungen, die nicht
regelmäßig ausgelastet sind und deshalb gelegentlich auch Leistungen
an Dritte erbringen, nicht aber solche, die über Jahre hinweg Leistungen an
Dritte ausführen und hierfür auch personell entsprechend ausgestattet
sind.
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Beschluss vom 19. Dezember 2007
I R 15/07
Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren
beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob das Veranstalten von
Trabrennen eines wegen Förderung der Traberzucht steuerbefreiten Vereins
als Zweckbetrieb i.S. des § 65 AO beurteilt werden kann.
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Urteil vom 7. November 2007
I R 42/06
Die Entscheidung ist nachträglich zur
Veröffentlichung bestimmt worden.
Verpflichtet sich der Sponsor eines
eingetragenen, wegen Förderung des Sports i.S. von § 52 AO als
gemeinnützig anerkannten Vereins, die Vereinstätigkeit (finanziell und
organisatorisch) zu fördern, und räumt der Verein dem Sponsor im
Gegenzug u.a. das Recht ein, in einem von dem Verein herausgegebenen
Publikationsorgan Werbeanzeigen zu schalten, einschlägige sponsorbezogene
Themen darzustellen und bei Vereinsveranstaltungen die Vereinsmitglieder
über diese Themen zu informieren und dafür zu werben, dann liegt in
diesen Gegenleistungen ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb.
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Urteil vom 4. April 2007
I R 55/06
Verpachtet
eine gemeinnützige Körperschaft einen zuvor von ihr selbst betriebenen
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, unterliegt sie mit den Pachteinnahmen
solange der Körperschaft- und Gewerbesteuer, bis sie die Betriebsaufgabe
erklärt. Überschreiten die Pachteinnahmen die Besteuerungsgrenze des
§ 64 Abs. 3 AO nicht, sind bei ihr die Pachtentgelte allerdings
nicht zur Gewerbesteuer heranzuziehen. Gemäß § 8 Nr. 7
Satz 1 GewStG ist daher die Hälfte der Pachtzinsen beim Pächter
dem Gewerbeertrag hinzuzurechnen.
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Urteil vom 4. April 2007
I R 76/05
1.
Eine Forschungseinrichtung finanziert sich nicht überwiegend aus
Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter oder aus der
Vermögensverwaltung, wenn die Einnahmen aus Auftrags- oder Ressortforschung
mehr als 50 v.H. der gesamten Einnahmen
betragen.
2. Ob in
diesem Fall die Auftragsforschung in einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb zu erfassen ist, oder die Steuerbefreiung insgesamt
verloren geht, ist danach zu beurteilen, ob die Auftragsforschung der eigenen
Forschung dient oder als eigenständiger Zweck verfolgt
wird.
§ 14 AO 1977
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Urteil vom 6. April 2005
I R 85/04
Die
entgeltliche (Mit-)Überlassung eines medizinischen Großgerätes
und nichtärztlichen medizinisch-technischen Personals an eine
ärztliche Gemeinschaftspraxis durch ein Krankenhaus i.S. des § 67
Abs. 1 AO 1977 stellt einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb dar.
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Urteil vom 19. November
2003 I R 33/02
1.
Mehrere Motorsportveranstaltungen eines nicht von der Körperschaftsteuer
befreiten Vereins sind als ein einheitlicher Betrieb zu beurteilen, wenn sie
gleichartig sind und der Verein für sie keine voneinander getrennten
Organisationen
unterhält.
2.
Die Tatsache, dass der Verein durch einige der Veranstaltungen Gewinne und durch
andere Veranstaltungen Verluste erzielt, schließt die Beurteilung der
Veranstaltungen als einen einheitlichen und ohne Gewinnerzielungsabsicht
unterhaltenen Betrieb nicht aus.
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Urteil vom 5. Juni 2003
I R 76/01
1.
Ausgaben, die durch das Unterhalten eines wirtschaftlichen
Geschäftsbetriebs veranlasst sind, sind bei dessen Gewinnermittlung
abzuziehen.
2.
§ 10 Nr. 1 KStG betrifft nur Aufwendungen, die sich der Art nach
als Einkommensverwendung darstellen. Aufwendungen, die den Charakter von
Betriebsausgaben haben, sind nach allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen
abzusetzen (Bestätigung der
Rechtsprechung).
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Urteil vom 4. Juni 2003
I R 25/02
§ 68
AO 1977 ist gegenüber § 65 AO 1977 als vorrangige Vorschrift zu
verstehen. Daher setzt die steuerliche Begünstigung eines Betriebes als
Zweckbetrieb gemäß § 68 Nr. 3 Alternative 2 AO
1977 nicht voraus, dass die von ihm ausgehende Wettbewerbswirkung das zur
Erfüllung des steuerbegünstigten Zwecks unvermeidbare Maß nicht
übersteigt.
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Urteil vom 1. August 2002 V R
21/01
Ein
gemeinnütziger Luftsportverein, dem Unternehmer "unentgeltlich" Freiballone
mit Firmenaufschriften zur Verfügung stellen, die er zu Sport- und
Aktionsluftfahrten einzusetzen hat, erbringt mit diesen Luftfahrten steuerbare
und mit dem allgemeinen Steuersatz steuerpflichtige Werbeumsätze.
Bemessungsgrundlage sind die Kosten, die die Unternehmer dafür getragen
haben.
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Urteil vom 27. März 2001
I R 78/99
1.
Die Beteiligung einer steuerbefreiten Körperschaft an einer gewerblich
tätigen Personengesellschaft begründet einen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb. Dies gilt auch für
Kommanditbeteiligungen.
2.
Im Rahmen der Anwendung des § 64 Abs. 3 AO 1977 ist auf die
Bruttoeinnahmen abzustellen.
§ 14 Abs. 1 Satz 1 AO a.F.
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